Fördermöglichkeiten
Weiterbildung finanzieren – so geht’s! Weiterbildungen sind eine Investition in die Zukunft: Sie kosten Zeit und Geld, bieten aber langfristigen Nutzen. Damit finanzielle Hürden nicht aufhalten, gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten – vom Aufstiegsbonus I über BAföG bis zu weiteren Programmen. Erfahre hier, welche Unterstützung für deine Fort- oder Weiterbildung möglich ist.
Finanzielle Unterstützung nutzen
Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten – vom QualiScheck und Aufstiegs-BAföG über Weiterbildungsstipendien bis zum Aufstiegsbonus. Auch die steuerliche Absetzbarkeit kann Weiterbildungskosten reduzieren. Manche Förderungen erleichtern es zudem Arbeitgebern, in deine berufliche Weiterbildung zu investieren.
Wichtig: Welche Unterstützung infrage kommt, hängt unter anderem ab von:
- Beschäftigungsstatus
- Bisherigen Noten
- Abschluss
Förderung nach Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG)
Nicht alle, aber die meisten Lehrgänge, die im Rahmen der Höheren Berufsausbildung angeboten werden, können nach dem „Aufstiegs-BAföG“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) gefördert werden. Darunter fallen:
- Meister / Meisterin, Fachwirt / Fachwirtin, Techniker / Technikerin, Fachkaufmann / Fachkauffrau oder Betriebswirt / Betriebswirtin sowie berufsbegleitende Lehrgänge.
- Das Aufstiegs-BAföG ist einkommens- und vermögensunabhängig.
- Die Förderung beinhaltet 50 % Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie ein zinsverbilligtes Darlehen von zusätzlich bis zu 30% der Lehrgangskosten..
Aufstiegsbonus I
Der Aufstiegsbonus I ist eine Anerkennung für Abschlüsse der Höheren Berufsbildung in Höhe von 2.000 Euro, den du nach deiner bestandenen Prüfung erhältst. Es gibt ein paar Voraussetzungen dafür:
- Du musst deine Prüfung (Meister / Meisterin, Fachwirt / Fachwirtin, Betriebswirt / Betriebswirtin, technischer Betriebswirt / technische Betriebswirtin) oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung in Rheinland-Pfalz erfolgreich abgelegt haben.
- Deine Weiterbildung muss im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet sein.
- Du musst in Rheinland-Pfalz hauptgemeldet sein oder hier deine Arbeitsstelle haben.
- Wenn du deinen Abschluss außerhalb von Rheinland-Pfalz gemacht hast, müssen dein Beschäftigungsort und dein Wohnort in Rheinland-Pfalz liegen.
Wichtig: Nach deiner Prüfung hast du maximal vier Monate Zeit, bei deiner Kammer den Antrag auf den Aufstiegsbonus I zu stellen.
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Der QualiScheck kommt vom Land Rheinland-Pfalz und vom Europäischen Sozialfonds (ESF). Er ist für Beschäftigte gedacht, die sich beruflich weiterbilden möchten. Gefördert werden sogenannte „berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen“. Voraussetzungen:
- Die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit deinem Berufsfeld stehen.
- Sie soll die Qualifikation erhöhen oder die Beschäftigungsfähigkeit sichern.
- Antragsteller müssen angestellt sein und einen Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.
- Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 100 Euro (inklusive MwSt.) betragen; darunter ist die Förderung einkommensabhängig.
- Pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr werden 40 - 60 % gefördert, maximal 1.500 Euro.
- Die Förderung gilt für die direkten Weiterbildungskosten.
- Den QualiScheck muss mindestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) beantragt werden; eine Anmeldung zur Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein.
Förderprogramm betriebliche Weiterbildung – für Unternehmen
Rheinland-Pfalz unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) auch Unternehmen bei der Weiterbildung. Dafür wurde dieses neue Förderprogramm ins Leben gerufen. Unternehmen erhalten hier bis zu 30.000 Euro pro Jahr.
- Gefördert werden erwerbstätige Menschen, die in Unternehmen des Privatrechts arbeiten.
- Das Unternehmen muss einen Sitz oder alternativ auch eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben.
- Die Förderung gilt für betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 120 Stunden.
- Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen zum Bedarf des jeweiligen Unternehmens passen.
- Sowohl externe als auch Inhouse-Weiterbildungen (durch externe Partner) werden gefördert.
- Je Teilnehmer erhält das Unternehmen zwischen 40 und 60 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 1.500 Euro pro Teilnehmer und insgesamt maximal 30.000 Euro pro Kalenderjahr.
Qualifizierungschancengesetz
Bei diesen Förderungen profitieren Menschen, die vom digitalen Strukturwandel betroffen sind und sich daher weiterbilden möchten. Die Förderung gilt unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Gefördert werden auch Beschäftigte, die anderweitig von einem Strukturwandel betroffen sind.
- Die Weiterbildungskosten werden gefördert.
- Es gibt die Möglichkeit für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.
- Wichtig: Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber hier an den Kosten beteiligen.
- Wie hoch die Förderung ist, hängt von der Unternehmensgröße ab.
Steuerliche Förderung
Weiterbildungskosten können in vielen Fällen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Dabei wird zwischen Fort- oder Weiterbildungskosten und Ausbildungskosten unterschieden.
Zu den Fort- oder Weiterbildungskosten zählen alle Aufwendungen, die durch den Besuch der Veranstaltung entstehen. Bei Nutzung eines Pkw können Vollzeitbeschäftigte 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen; für Teilzeitbeschäftigte gilt die Entfernungspauschale.
Tipp: Vorab mit dem Steuerberater klären, um auf Nummer sicher zu gehen.
Bildungsfreistellung
Zeit ist genauso wichtig wie Geld. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Freistellung für berufliche Weiterbildungen:
- Maximal zehn Werktage innerhalb von zwei Jahren.
- Gehalt wird während der Freistellung für bis zu zehn Tage weitergezahlt.
- Der Betrieb muss mehr als fünf Personen beschäftigen.
- Gilt für berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildungen.
Weiterbildungsstipendium
Diese Unterstützung kommt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Sie beträgt bis 9.135 Euro über drei Jahre zur Finanzierung deiner Weiterbildung. 10 Prozent der Kosten müssen dabei als Eigenanteil selbst getragen werden. Antragsberechtigt sind Absolventinnen / Absolventen einer Berufsbildung, die ihren IHK Abschluss mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 87 abgeschlossen haben. Außerdem Gewinner von überregionalen beruflichen Leistungswettbewerben (Platz 1 bis 3). Anspruch auf diese Unterstützung besteht nur, wenn das 25. Lebensjahr zum Beginn der Weiterbildung noch nicht vollendet ist.
Und was wird gefördert?
- Fachbezogene berufliche Weiterbildung
- Weiterbildungen zur Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in)
- Fach- oder berufsübergreifende Weiterbildung
- Weiterbildung, die der Persönlichkeitsentwicklung dient oder soziale Fähigkeiten vermittelt
- Weiterbildung, die zur aktiven Mitwirkung an beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen befähigt
- Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Beruf inhaltlich aufbauen
Der Antrag kann direkt bei der IHK gestellt werden.
Tipp: Weiterbildungsstipendien werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben. Bewerbungen sind jeweils bis zum 31. Oktober möglich.