Berufspädagoge / Berufspädagogin DQR 7 (Master-Niveau)
Berufspädagogen / Berufspädagoginnen sind in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen wie auch beruflicher Bildungsprozesse. Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmenden insbesondere im Lernprozess und beim Transfer des Gelernten in die Praxis. Sie übernehmen selbst Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsabteilungen. Sie besitzen umfassende Kompetenzen im Bereich der Personalentwicklung, um entsprechende Organisationsentwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Kompetenzförderung einzuleiten und umzusetzen.
Inhalte – diese Themen erwarten dich:
- Lernprozesse und Lernbegleitung
- Planungsprozesse
- Managementprozesse Berufsausbildung
- Weiterbildung
- Personalentwicklung und -beratung
Weiterhin erwarten dich noch folgende Inhalte:
- Lehrende Funktionen
- Entwickelnde oder planende Funktionen
- Management- und Führungsfunktionen
- Beratende Funktionen
- Prüfende, zertifizierende Funktionen
Zulassungsvoraussetzungen – das bringst du mit:
- den Fortbildungsabschluss zum / zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagoge / Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum / zur Fachwirt / Fachwirtin, zu Fachkaufleuten, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister / Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation),
oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation),
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation).
Weitere Informationen und Anmeldung:
Gut zu wissen Du hast die Chance auf einen Bonus!
Wenn du deinen DQR-Abschluss schaffst, erhältst du vom Land Rheinland-Pfalz einen Aufstiegsbonus! Also ein finanzielles Geschenk für deine Leistung.
Alle Voraussetzungen und wie du ihn beantragen kannst, findest du hier: www.aufsteiger-ihk.de/foerdermoeglichkeiten
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